Sie möchten einen Termin mit mir vereinbaren, aber die Kanzlei ist derzeit nicht geöffnet, dann schicken Sie mir doch bitte eine Terminanfrage. Beachten Sie bitte, dass ich Termine in der Regel nur montags bis freitags (außer Feiertage in Mainz) zwischen 9 Uhr und 18 Uhr anbiete. Dabei kann ich allerdings dann keine Termine vereinbaren, wenn bereits ein Gerichtstermin stattfindet. Diese Termine haben Vorrang. Außerhalb der Zeiten von 9 Uhr bis 18 Uhr biete ich nur in Ausnahmefällen Termine an. Ein Termin ist nur dann vereinbart, wenn ich Ihnen Ihren Wunschtermin bestätige.