Kanzlei Portugall, Mainz-Bretzenheim
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Internationales Familienrecht

Sie müssen sich immer dann mit internationalem Familienrecht auseinandersetzen, wenn Sie Ihre Ehe in einem anderen Land als Deutschland geschlossen haben oder einer von Ihnen oder Sie beide Staatsangehörige eines anderen Staats sind. Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind und auch in Deutschland die Ehe geschlossen haben, gilt ganz klar deutsches Recht. Wenn Sie beide zwar deutsche Staatsangehörige sind, aber im Ausland die Ehe schließen wollen, müssen Sie trotzdem die Voraussetzungen des deutschen Eherechts erfüllen, um eine Ehe eingehen zu können.

In Frankreich: Hier kann bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Eheauflösungsurkunde von den Ehepartnern, die dann aber jeweils von einem Anwalt vertreten sein müssen, und ihren Anwälten unterschrieben und bei einem Notar hinterlegt werden. Dieses Verfahren soll seit 01.01.2017 die französische Justiz entlasten. Das heißt aber nicht, dass Sie sich einfach ein Frankreich scheiden lassen können.