Kanzlei Portugall, Mainz-Bretzenheim
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Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich vor allem mit dem Recht der Ehe und der Kinder. Die Ehe wird vor einem Standesbeamten geschlossen und kann nur von einem Gericht geschieden werden. Eine Scheidung mittels Vereinbarung, wie dies in Filmen häufig vorkommt, ist in Deutschland nicht möglich.

Seit 01.10.2017 gilt nun in Deutschland die Ehe für alle. Dann wird nicht mehr zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft unterschieden. Möglich macht dies eine Änderung in § 1353 BGB, in dem es jetzt heißt, dass die Ehe sowohl zwischen Ehegatten verschiedenen als auch gleichen Geschlechts eingegangen werden kann.

Wenn Sie heiraten, gehen Sie bestimmte Pflichten ein. Sie bilden mit Ihrem Ehegatten dann eine Zugewinngemeinschaft, wenn Sie keinen Ehevertrag schließen. Ein Ehevertrag ist aber nur gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Dann können Sie eine Gütergemeinschaft bilden oder Sie vereinbaren Gütertrennung. Durch die Zugewinngemeinschaft gehört Ihnen aber nicht automatisch das, was Ihrem Ehegatten gehört. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet nur, dass Sie an den Wertsteigerungen der Gegenstände Ihres Ehegatten am Ende der Ehe (bei Tod oder Scheidung) teilhaben.

Kommt es zu einer Trennung oder kam es zu einer Trennung, sind viele Fragen im Raum. Ein Anwalt kann Ihnen die Antwort darauf geben. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wer in der Wohnung bleiben kann, was mit den Kindern ist und wer wie viel Unterhalt bekommt, wann eine Scheidung durchgeführt werden kann. Für den Kindesunterhalt bietet die Düsseldorfer Tabelle einen ersten Anhaltspunkt. Hierzu gibt es dann von jedem Oberlandesgericht in Deutschland noch ergänzende Hinweise. Beachten Sie aber bitte, dass das dort angesetzte Nettoeinkommen nicht unbedingt identisch ist mit dem Nettoeinkommen, wie es sich aus der Gehaltsabrechnung ergibt. Es werden bestimmte Positionen als Einkommen hinzugerechnet und auf der anderen Seite werden noch bestimmte Abzugsposten berücksichtigt.